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Analyse der Achtung des Privatlebens nach Art. 7 der Charta der Grundrechte der EU
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird mit dem Vertrag von Lissabon rechtliche Verbindlichkeit erlangen. Die Beachtung des Grundrechts auf Privatleben durch die Organe und Einrichtungen der EU sowie die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Europarechts ist für den Bürger wesentlich, gerade auch in Bezug auf private wirtschaftliche Tätigkeit. Die Autorin Claudia Lange-Tramoni gibt einführend einen Überblick über die ...

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